Ihre Forderung.
Unser Auftrag.
Sie haben Ihre Leistung erbracht – und wir kümmern uns um den nächsten Schritt, wenn die Zahlung ausbleibt.
So arbeitet ELEFANTKonsequent.
Mit Augenmaß.
Was wir für Sie
übernehmen.
Ob unbezahlte Rechnung, Vollstreckungsbescheid oder bislang erfolgloser Einzug: Wir kümmern uns um Ihre Forderung und koordinieren alle weiteren Schritte. Alles in einer Hand.
- 01
Offene Forderungen einziehen.
Wir fordern zur Zahlung auf, setzen klare Fristen und verfolgen Absprachen. Sie müssen den laufenden Einzug nicht selbst organisieren.
Bleibt die Zahlung aus, prüfen wir, ob ein gerichtliches Mahnverfahren mit Mahnbescheid sinnvoll ist. Gerichtliche Schritte koordinieren wir nach Ihrer Beauftragung mit unseren Anwaltspartnern.
- 02
Titulierte Ansprüche verfolgen.
Sie haben einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil, aber noch kein Geld? Wir prüfen, welche Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung Ihre Forderung voranbringen können.
Dabei berücksichtigen wir auch, welche bisherigen Vollstreckungsversuche erfolglos geblieben sind und ob sich die Ausgangslage verändert hat.
- 03
Forderungen im Blick behalten.
Aktuell ist nichts zu realisieren? Mit einer vereinbarten Forderungsüberwachung behalten wir die wirtschaftliche Entwicklung im Blick und prüfen neue Zahlungsspielräume.
So kann Ihre Forderung weiterverfolgt werden, wenn sich wieder konkrete Möglichkeiten ergeben.
Sie schildern den Fall.
Wir klären den Weg.
Vom ersten Kontakt bis zur Bearbeitung: Sie wissen, was wir von Ihnen benötigen und wann Sie entscheiden.
Kostenfreie Ersteinschätzung anfragen- 01
Ausgangslage erfassen
Sie schildern die offene Forderung und den bisherigen Verlauf. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen wir für die Prüfung benötigen. Bekannte Fristen und Einwände gehören von Anfang an dazu.
- 02
Vorgehen und Kosten festlegen
Sie erhalten unseren Vorschlag zum Vorgehen und zu den Konditionen. Wir klären auch, welche Kosten bei Teilzahlung oder Ausfall bei Ihnen verbleiben können. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie über die Beauftragung.
- 03
Beauftragen und gezielt handeln
Nach Ihrer Beauftragung setzen wir das vereinbarte Vorgehen um, überwachen Fristen und Zahlungen und informieren Sie über wesentliche Entwicklungen. Neue Entscheidungen stimmen wir mit Ihnen ab.
Konsequent
in der Sache.
Durchdacht
im Vorgehen.
Das ELEFANT-Prinzip
Erst ein belastbares Gesamtbild.
Dann eine klare Entscheidung.
Wir sichten Unterlagen, recherchieren fehlende Informationen und prüfen konkrete Zahlungsspielräume. Daraus entsteht die Strategie für Ihre Forderung.
Wir richten unsere Ansprache an der konkreten Situation unseres Gegenübers aus. So schaffen wir Zugang, verdeutlichen die Forderung und arbeiten auf verbindliche Absprachen hin.
Bleibt die Zahlung aus oder sind direkte Maßnahmen angezeigt, handeln wir gezielt im Rahmen Ihres Auftrags. Erfolgsaussichten und Kosten bestimmen den nächsten Schritt – keine starre Abfolge von Mahnungen.
Gerichtliche Verfahren führen wir in Kooperation mit unseren Anwaltspartnern.
Gute Fragen.
Klare Antworten.
Was bedeutet „mit Augenmaß“ für meine Forderung?
Sie sollen wissen, wofür Sie weiteres Geld einsetzen. Deshalb empfehlen wir eine Maßnahme nur, wenn wir dafür einen konkreten Ansatzpunkt sehen. Gibt es mehrere Wege, erläutern wir die Unterschiede. Steht der Aufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zur Aussicht auf Zahlung, sprechen wir das offen an und empfehlen Ihnen, wie Sie mit der Forderung weiter umgehen können.
Muss zuerst mehrfach gemahnt werden?
Nein. Häufig genügt eine Mahnung nach Fälligkeit; in bestimmten Fällen tritt Verzug auch ohne Mahnung ein. Eine erste, zweite oder sogar dritte Mahnung ist nicht grundsätzlich erforderlich.
Wer trägt die Kosten?
Befindet sich Ihr Kunde in Zahlungsverzug, können notwendige Inkassokosten grundsätzlich als Verzugsschaden von ihm verlangt werden – im gesetzlich erstattungsfähigen Umfang. Wir prüfen die Voraussetzungen und machen erstattungsfähige Kosten zusammen mit Ihrer Forderung geltend.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel benötigen wir Vertrag oder Auftrag, Rechnung, Leistungsnachweis und den bisherigen Schriftwechsel. Bei titulierten Ansprüchen gehört der Titel dazu. Teilen Sie uns auch bereits geleistete Zahlungen und Einwände mit. Sie müssen dafür keine perfekte Akte vorbereiten: Was noch fehlt, fragen wir gezielt nach.
Gerichtsvollzieher, Kontopfändung oder Lohnpfändung – was kommt infrage?
Das hängt vom vorhandenen Vollstreckungstitel, den weiteren Voraussetzungen und den konkreten Ansatzpunkten ab. Ein Gerichtsvollzieher kann etwa mit einer Sachpfändung oder der Abnahme einer Vermögensauskunft beauftragt werden. Eine Konto- oder Lohnpfändung wird über das Vollstreckungsgericht beantragt. Wir prüfen, welcher Weg für Ihre Forderung sinnvoll ist, und koordinieren die erforderlichen Schritte im Rahmen Ihres Auftrags mit unseren Anwaltspartnern.
Mein Kunde sagt, er hat kein Geld. Ist damit Schluss?
Nein. Eine solche Aussage allein gibt noch kein verlässliches Bild seiner Zahlungsfähigkeit. Wir gehen den Angaben nach, recherchieren verfügbare Informationen und prüfen, ob sich Widersprüche oder konkrete Zahlungsspielräume erkennen lassen. Daraus leiten wir ab, ob etwa eine tragfähige Zahlungsvereinbarung oder weitere gezielte Maßnahmen sinnvoll sind. Zeigt sich, dass aktuell nichts zu realisieren ist, sagen wir Ihnen das ebenso klar. Dann kann ein vereinbartes Monitoring sinnvoll sein, um veränderte wirtschaftliche Verhältnisse zu erkennen.
Mein Kunde bestreitet die Rechnung. Was nun?
Zeigen Sie uns, was Ihr Kunde einwendet und welche Unterlagen Sie dazu haben. Wir prüfen die Einwände und arbeiten heraus, welche Punkte geklärt werden müssen. Ist eine anwaltliche Prüfung erforderlich, stimmen wir diesen Schritt und die Kosten mit Ihnen ab.
Wie gehen wir mit Fristen, zum Beispiel Verjährung, um?
Wir prüfen relevante Fristen von Anfang an. Bei rechtzeitiger Beauftragung, vollständigen Unterlagen und bestätigter Auftragsannahme übernehmen wir im vereinbarten Umfang die Fristenkontrolle und veranlassen die erforderlichen fristwahrenden Maßnahmen. Gerichtliche Schritte koordinieren wir mit unseren Anwaltspartnern. Nennen Sie uns bekannte oder drohende Fristen deshalb bereits beim ersten Kontakt. Eine bloße Anfrage sichert noch keine Frist.
Warum ELEFANT beauftragen?
Eine offene Rechnung ist oft der sprichwörtliche Elefant im Raum: Alle wissen davon, doch niemand bringt die Sache voran. Sie haben lange genug gewartet und ein Elefant vergisst bekanntlich nichts. Jetzt übernehmen wir.
Ihre Forderung.
Der nächste Schritt.
Schildern Sie uns kurz Ihre offene Forderung und die bisherigen Schritte.
Ihr Name, eine Kontaktmöglichkeit und eine kurze Schilderung reichen zunächst aus. Vertrauliche Unterlagen senden Sie bitte erst über den vereinbarten Übertragungsweg.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Sie bekommen eine kostenfreie Ersteinschätzung, ob wir Ihre Forderung übernehmen können und welchen nächsten Schritt wir empfehlen.
Alexander Krumbholz
Rechtsfachwirt
Registrierter Inkassodienstleister
Telefon: 0176 / 83180226
Zum Anzeigen der Adresse fragen wir Sie zunächst nach Ihrer Zustimmung zur Bot-Prüfung.
Bekannte Fristen bitte direkt ansprechen. Eine Kontaktaufnahme bedeutet noch keine Mandatsannahme oder Fristsicherung.
